Grundsätzlich sind die unteren Naturschutzbehörden (die Landkreise, Region Hannover, kreisfreien Städte mit Ausnahme der Landeshauptstadt Hannover, sowie die Städte Celle, Cuxhaven, Hameln, Hildesheim und Lingen) gemäß 55 Abs. 2 Satz 1 Niedersächsisches Naturschutzgesetz zuständig für die Wahrnehmung der Aufgaben auf dem Gebiet des Naturschutzes und der Landschaftspflege (Regelzuständigkeit).
Die Verordnung vom 09.11.2004 (ZustVO-Naturschutz) regelt davon abweichend die Zuständigkeiten von Landesbehörden für bestimmte Aufgaben auf dem Gebiet des Naturschutzes und der Landschaftspflege.
Als zuständige Landesbehörden sind hier nennen das Niedersächsische Umweltministerium, der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz sowie das Institut für Vogelforschung.
Über die WWW-Seiten des Niedersächsischen Vorschrifteninformationssystems (VORIS) wird die Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Naturschutzes und der Landschaftspflege (ZustVO-Naturschutz) gegen eine Gebühr zum Download angeboten. Die ZustVO-Naturschutz ist auch Teil der Publikation "Niedersächsisches Naturschutzrecht", die über die WWW-Seiten des Niedersächsischen Innenministeriums kostenfrei als Download (7,4 MB) angeboten wird.


