Auf Grundlage der Verordnung wird u.a. ein Erschwernisausgleich gewährt für Grünland in Naturschutzgebieten und Nationalparks, wenn die wirtschaftliche Bodennutzung durch eine Nutzungsgebiets- oder Nationalparkverordnung eingeschränkt wird.
Über die WWW-Seiten des Niedersächsischen Umweltministeriums wird die Verordnung über den Erschwernisausgleich und den Vertragsnaturschutz in geschützten Teilen von Natur und Landschaft vom 10.07.1997 als PDF-Datei (15 KB) zum Download angeboten.


