Die Abteilung für Naturschutz betreibt:
a) die Ausweisung bzw. Erweiterung von Schutzgebieten, insbesondere Erweiterung der Naturschutzgebietsflächen sowie die
Umsetzung der EG-Vogelschutz- und FFH-Richtlinie in Hamburg
b) die Sicherung eines materiellen Schutzes für 27 Naturschutzgebiete durch Erstellung von Pflege- und Entwicklungsplänen einschließlich Umsetzung
c) die Sicherung des Naturschutzes in der Kulturlandschaft durch Vertragsnaturschutz
d) die Aktualisierung und Fortentwicklung des Artenschutzprogramms und der Biotopkartierung als Grundlage für alle raumbezogenen Planungen
e) die Überwachung der europäischen und internationalen Vorschriften zum Handel mit geschützten Tier- und Pflanzenarten (EU-VO 338/97) sowie qualifizierte Vertretung heimischer Artenschutzaspekte
f) die Erarbeitung von Vorgaben und Instrumenten zur Umsetzung der Eingriffsregelung und Umweltverträglichkeitsprüfung in Hamburg sowie vollziehende Aufgabenwahrnehmung
g) die Begleitung herausragender Einzelprojekte wie Planung und Umsetzung der Ersatzmaßnahmen für die Hafenerweiterung Altenwerder und Francop
h) die Öffentlichkeitsarbeit im Naturschutz durch Ausstellungen, Broschüren, Veranstaltungen, Informationszentren u.s.w.
zur Durchführung flächendeckender Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen auf der Grundlage des Artenschutzprogramms.


