Das Landschaftsprogramm mit der Karte Arten- und Biotopschutz legt die Ziele und Grundsätze von Naturschutz und Landschaftspflege für Hamburg fest. Es dient der Umweltvorsorge und dem Erhalt der Lebensqualität in der Stadt. Rechtliche Grundlage sind das Bundesnaturschutzgesetz und das Hamburgische Gesetz zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes. Das Landschaftsprogramm ist bindend für die Verwaltung. Es wird durch Beschluss der Hamburger Bürgerschaft festgestellt. Themenschwerpunkte sind Arten- und Biotopschutz, Freiraumverbund und Erholung/"Grünes Netz", Naturhaushalt (Boden, Wasser, Klima und Luft), Landschaftsbild.
Maßstabsbereich: 1:20.000, 6 Blätter
Aktualität des Datenbestandes: 1.-110. Änderung, 1. Berichtigung, 1.-5. nachrichtl. Übernahme, Stand Januar 2013


