Die Zuständigkeit der Abteilung 3 des Niedersächsischen Umweltministeriums liegt in den Bereichen des Immissionsschutzes, der Kreislaufwirtschaft und des Themenkomplexes Abfall. Hierzu zählen folgende Aufgabengebiete:
- Grundsatzangelegenheiten der Gewerbeaufsicht und der Abfallwirtschaftsverwaltung
- Abfallvermeidung und -verwertung
- Anlagenbezogene Luftreinhaltung, Anlagensicherheit und Störfallvorsorge
- Umwelttoxikologie, - Lärmbekämpfung
- Schutz vor nicht ionisierender Strahlung
- Rechtsangelegenheiten des Immissionsschutzes, der Kreislaufwirtschaft, des Abfalls und der Gentechnologie
- Chemikalienrecht
- Abfallwirtschaft und Altlasten
- Bodenschutz


