Diese Verordnung legt die Zentrale Stelle für Sonderabfälle fest. Darüber hinaus wird der rechtliche Rahmen der Andienungspflicht und der Einsammler definiert und über zu benutzende Formblätter sowie die Auskunftspflicht informiert.
Die Verordnung über die Andienung von Sonderabfällen ist über das Niedersächsische Vorschriften-Informationssystem (VORIS) einsehbar.


