Das Niedersächsische Abfallgesetz stellt den rechtlichen Rahmen der Abfallwirtschaft in Niedersachsen. Es enthäl:
- allgemeine Vorschriften über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen,
- Regelungen zur Entsorgung durch öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger,
- Regelungen zur Entsorgung und Überwachung von Sonderabfällen,
- Vorschriften zur Abfallwirtschaftsplanung und Abfallentsorgungsanlagen,
- Regelungen zur Entladung von Schiffsabfällen und Ladungsrückständen in Seehäfen,
- Vorschriften zur Gefahrenabwehr, den Zuständigkeiten, Ordnungswidrigkeiten und Kosten sowie
- Übergangs- und Schlussvorschriften.


