Diese Verordnung gilt für
- die Beschreibung, Kategorisierung und Typisierung von Gewässern, die Festlegung der typspezifischen Referenzbedingungen,
- die Zusammenstellung und Beurteilung der Belastungen und Auswirkungen auf die Gewässer,
- die Überwachung des Zustands der Gewässer sowie
- die Einstufung und Darstellung des Zustands der Gewässer.
Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000.
Die Verordnung ist kostenlos über den WWW-Service des Niedersächsischen Vorschrifteninformationssystems (VORIS) ansehbar.


