Zu den Zielen, die die Europäische Union ihren Mitgliedstaaten im Rahmen der Beurteilung und Kontrolle der Luftqualität vorgegeben hat, gehört die Erhaltung einer guten Luftqualität, das heißt, die Einhaltung gesetzlich festgelegter Grenzwerte.
Messungen der Luft in der Bahnhofstraße in Kiel zwischen Schwedendamm und Joachimplatz haben ergeben, dass überprüft werden muss, ob die Einhaltung dieser Werte in der Zukunft sichergestellt ist. Es wurde ein Luftreinhalteplan aufgestellt, der im Juli 2009 n Kraft getreten ist.
Gemäß Artikel 22 der EU-Richtlinie 2008/50/EG vom 21. Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft für Europa kann die Frist für die Erfüllung der Vorschriften und Ausnahmen von der vorgeschriebenen Anwendung der Grenzwerte für Stickstoffdioxid um bis zu fünf Jahre verlängert werden, wenn
• aufgezeigt wird, wie der Grenzwert vor Ablauf der neuen Frist eingehalten werden soll
• in den Jahren der Fristverlängerung der Grenzwert um nicht mehr als die in der Richtlinie festgelegte
maximale Toleranzmarge überschritten wird.
Erforderlich ist dazu eine Mitteilung der Mitgliedstaaten an die Kommission. Erhebt die Kommission innerhalb von neun Monaten nach Eingang dieser Mitteilung keine Einwände, gelten die Bedingungen als erfüllt. Werden Einwände erhoben, kann die Kommission die Mitgliedstaaten auffordern, Anpassungen vorzunehmen oder neue Luftquali-tätspläne vorzulegen. Die Mitteilung für den Ballungsraum Kiel erfolgte im Jahr 2011.


