Nach § 9 Abs. 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 3 SächsLPlG sind die Regionalen Planungsverbände Träger der Regionalplanung. Ihre Hauptaufgabe ist es, für das Gebiet der jeweiligen Planungsregion (§ 9 Abs. 1 SächsLPlG) den Regionalplan aufzustellen und fortzuschreiben.
Weitere Aufgaben: - Einflussnahme auf die Umsetzung des Regionalplanes - Initiierung und Unterstützung regionaler Entwicklungsinitiativen (Konzepte und Strategien zur Regionalentwicklung sowie Einflussnahme auf die Umsetzung) - grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit Trägern der Raumordnungsplanung in der Tschechischen Republik
Struktur, Organisation und Aufgaben des Regionalen Planungsverbandes können im Internet auf der Homepage des Regionalen Planungsverbandes eingesehen werden -> www.rpv-elbtalosterz.de


