Aus Umweltbeobachtungsprogramm, Stufe II
Befragt werden Unternehmen, die bestimmte ozonschichtschädigende oder/und klimawirksame Stoffe herstellen, ein- oder ausführen bzw. ozonschichtschädigende und/oder klimawirksame Stoffe in Mengen von mehr als 50 kg pro Stoff und Jahr zur Herstellung, Instandhaltung und Reinigung von Erzeugnissen verwenden.
Es werden jeweils Daten für ein Gesamtunternehmen erhoben, d.h. jeweils einschließlich aller seiner in Deutschland gelegenen produzierenden und nicht produzierenden Teile.


