Research
Die Europäische Kommission begrüßte die formelle Annahme des Klima- und Energiepakets und der damit verbundenen Rechtsvorschriften, die auf eine Verringerung der CO2-Emissionen aus neuen Kraftfahrzeugen und Verkehrskraftstoffen abzielen. Das Klima- und Energiepaket umfasst vier Rechtstexte: eine Richtlinie zur Überarbeitung des EU-Emissionshandelssystems (EU-EHS), das rund 40% der Treibhausgasemissionen in der EU abdeckt; eine Entscheidung über die „Lastenverteilung“, die verbindliche einzelstaatliche Zielvorgaben für nicht unter das EU-EHS fallende Emissionen vorgibt; eine Richtlinie mit verbindlichen einzelstaatlichen Zielvorgaben für die Erhöhung des Anteils von erneuerbaren Energiequellen am Energiemix; eine Richtlinie zur Schaffung eines Rechtsrahmens für den sicheren und umweltverträglichen Einsatz von Technologien für die CO2-Abscheidung und -Speicherung. Das Paket wird durch zwei weitere gleichzeitig beschlossene Rechtsakte ergänzt: eine Verordnung, nach der die CO2-Emissionen aus neuen Personenkraftwagen von 2012 bis 2015 schrittweise auf durchschnittlich 120 g/km und bis 2020 weiter auf 95 g/km gesenkt werden müssen. Diese Maßnahme allein wird mehr als ein Drittel der Emissionsreduktionen bewirken, die in den nicht unter das EU-EHS fallenden Sektoren erforderlich sind; eine Überarbeitung der Kraftstoffqualitätsrichtlinie, nach der die Kraftstofflieferanten die Treibhausgasemissionen aus der Produktionskette bis 2020 um 6 % reduzieren müssen. Die sechs Rechtsakte treten 20 Tage nach der für Mai erwarteten Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.
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